Voraussetzungen und Wirkung der Eigentumsvermutung des §1362 II?

A. Voraussetzungen
I. (Ehemals) wirksame Ehe, §§1303 ff.
- §1362 II gilt über die Auflösung der Ehe hinaus bis zur Vermögensauseinandersetzung
 
II. Bewegliche Sache
 
III. Sache ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eines Ehepartners bestimmt
- Bspw. (+) bei Klamotten.
 
IV. Keine Widerlegung
 
B. Wirkung (Vermutung)
I. Vermutung, dass die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eines Ehepartners bestimmten Sachen auch in seinem Eigentum stehen.
 
II. Vermutung sowohl zugunsten der Gläubiger als auch der Ehepartner untereinander
 
III. §729 ZPO gilt auch hier

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