Was ist unter "Vermögen im Ganzen" gem. §1365 zu verstehen?

e.A. Gesamttheorie: Nur solche Geschäfte, die sich nach dem Parteiwillen auf das gesamte Vermögen "en bloc" beziehen.
 
h.M. Einzeltheorie: Unter §1365 fallen sowohl Geschäfte die sich auf das gesamte Vermögen "en bloc" beziehen, als auch Geschäfte über Einzelgegenstände, die wirtschaftliche nahezu das ganze Vermögen ausmachen (bei kleinem Vermögen ab 15%, bei großem Vermögen ab 10% Rest).
--> Arg.: Telos; §1365 dient dem Schutz der wirtschaftlichen Grundlage der Ehe, sowie des potentiellen Anspruchs auf Zugewinnausgleich. Diese sind jedoch bereits ausreichend gefährdet, wenn das Geschäft nahzu das gesamte Vermögen betrifft. Zudem dient §1365 dem Schutz des nicht beteiligten Ehepartners. 

Diskussion