RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Begründen nach Abschluss des Mietvertrages eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen einen gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung?

Solche Immissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB hinnehmen muss. (RÜ 3/2022, S. 159)