RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 2. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Was gilt für die Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht durch Entscheidungsträger im Bereich der öffentlichen Verwaltung (z.B. Bürgermeister)?

Ein Entscheidungsträger handelt im Bereich der öffentlichen Verwaltung nicht stets pflichtwidrig i.S.d. § 266 StGB, wenn er nicht das sparsamste im Sinne des niedrigsten Angebots wählt. Beim Unterlassen eines Preisvergleichs oder einer Ausschreibung kommt eine Strafbarkeit nur bei evidenten und schwerwiegenden Pflichtverstößen in Betracht. (RÜ 6/2022, S. 379)