RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 Karteikarten
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Öffentliches Recht

Was versteht man unter einer tatsächlich öffentlichen Straße?

Eine tatsächlich öffentliche Straße ist zwar nicht kraft öffentlichen Rechts gewidmet, wird aber vom Eigentümer gleichwohl der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Sie unterfällt zwar nicht dem Straßenrecht, aber dem Straßenverkehrsrecht.
(RÜ 6/2021, 402 f.)