RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 Karteikarten
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Zivilrecht

Was versteht man unter dem Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses gewährleistet dem Einzelnen Einfluss- und Entscheidungsmöglichkeiten, soweit es um die Anfertigung und Verwendung von Fotografien seiner Person durch andere geht.
(RÜ 6/2021, S. 353)