RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 Karteikarten
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Strafrecht

Welche Folgen hat das Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in idem)?

Das Verbot der Doppel- oder Mehrfachbestrafung gemäß Art 103 Abs. 3 GG entfaltet eine Sperrwirkung für eine erneute Verurteilung wegen derselben prozessualen Tat („Strafklageverbrauch“). Es ist von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen und schützt bereits vor einer erneuten strafrechtlichen Verfolgung. (RÜ 10/2021, S. 649)