RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 Karteikarten
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Zivilrecht

Was ist eine Schutzpflicht i.S.v. § 241 Abs. 2 BGB?

Schutzpflicht i.S.v. § 241 Abs. 2 BGB ist die Pflicht, sich bei Abwicklung des Schuldverhältnisses so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum, Vermögen und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden. Die vertraglichen Schutzpflichten entsprechen i.d.R. den deliktischen Verkehrssicherungspflichten, die innerhalb eines Vertragsverhältnisses jedoch zugleich auch vertragliche Pflichten sind, sodass die zu den Verkehrssicherungspflichten entwickelten Grundsätze auch auf den vertraglichen Bereich angewandt werden können. (RÜ 11/2021, S. 682)