StA-Klausur 

Wie wirkt es sich aus, wenn sich ein Dauerdelikt mit einzelnen Erfolgsdelikten zeitlich überlagert?

z.B. unerlaubtes Führen einer Schusswaffe nach § 52 WaffG = Dauerdelikt
Mit dieser Waffe begeht Täter einen Mord und eine anschließende Nötigung
 
-> Nach der Rspr. des BGH verklammert das Dauerdelikt die jeweiligen Straftatbestände zur Tateinheit, soweit zwischen dem Dauerdelikt und zumindest einem der anderen Delikte annähernd Wertgleichheit besteht!
 
im Beispiel:
Hier besteht zwischen dem Verstoß gegen § 52 WaffG und gegen § 240 StGB annähernd Wertgleichheit, sodass § 52 WaffG die §§ 211, 240 StGB zur Tateinheit verklammert.

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