StA-Klausur 

Wie lautet der prozessuale Tatbegriff und wozu ist er wichtig?

"Ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll.“ = Tat
 
Wichtig für:
- Strafklageverbrauch, Art. 103 III GG -> Angeklagter darf nicht wegen einer Tat mehrfach verurteilt werden
- Nachtragsanklage, § 266 (Prozessgegenstand ist nur das in der Anklage vorgetragene)
- Beachte: Eine Anklageschrift kann mehrere prozessuale Taten enthalten, die gemeinsam angeklagt (und verhandelt) werden!
 
Merke: Delikte, die gemäß § 52 StGB in Tateinheit stehen, bilden grundsätzlich auch nur eine Tat im prozessualen Sinne!
Delikte, die gemäß § 53 StGB in Tatmehrheit stehen, bilden grundsätzlich mehrere Taten im prozessualen Sinne!
 
-> Ausnahme: starke innere Verknüpfung mehrerer Taten, dann trotz Tatmehrheit nur 1 Tat im Prozessualen Sinne

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