StA-Klausur 

Wie ist die S1-Klausur aufgebaut?

A. A-Gutachten (materiell-rechtliches Gutachten):
Aufbau grundsätzlich wie aus dem Studium bekannt
Prüfungsmaßstab: Ist der Beschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig?
Kein „feststehender“ Sachverhalt im Ermittlungsverfahren!
Beweisprognose unmittelbar bei jeweiligem Tatbestandsmerkmal!
Beweisverwertungsverbote sind von Amts wegen zu beachten!
Bei Haftbefehlsklausur: Prüfungsmaßstab dringender Tatverdacht!

B. B-Gutachten (prozessuales Gutachten):
Erörterung der prozessualen Fragen, die der SV aufwirft
- Welches Gericht ist zuständig? (→ Wo muss die Anklage hin?)
- Teileinstellung nach § 154 StPO?
- Verfolgungsbeschränkung nach § 154a StPO?
- Einstellung nach §§ 153, 153a?
- Bescheidung des Anzeigeerstatters nach § 171 StPO?
- Benötigt der BES einen Pflichtverteidiger?
--> Hat der BES einen Wahlverteidiger, der keine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt, ist nichts zu veranlassen!
- Mistra nach Nr. 13, 32, 42, 43
- Antrag auf Erlass eines Haftbefehls o. Fortdauer der Untersuchungshaft?
- Führerscheinmaßnahmen, § 111a StPO
- Einziehung von Tatmitteln oder Taterträgen §§ 73, 74 StGB (ggf. Spezialvorschriften!), bzw. Wertersatz, §§ 73c, 74c StGB

C. Praktischer Teil
In der Regel Fertigung von Anklageschrift und Begleitverfügung
-> Beachte: (teil-)eingestellte Sachen kommen nicht in die Anklageschrift!
 
Gedankenstütze: B-Gutachten spiegelt sich in Begleitverfügung, A-Gutachten in der Anklageschrift wieder

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