RÜ Check Wiederholungsfragen 2023 4. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Begründet die Störung einer polizeilichen Maßnahme eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit?

Wenn Dritte eine polizeiliche Maßnahme stören oder behindern, stellt dies eine konkrete Gefahr für das Funktionieren einer staatlichen Einrichtung und damit für die öffentliche Sicherheit dar. Dafür reicht es bereits aus, dass ein Außenstehender sich bei der polizeilichen Kontrolle einer Person demonstrativ unmittelbar daneben stellt oder – verbal oder nonverbal – seine Missbilligung kundtut. (RÜ 10/23, S. 665)