RÜ Check Wiederholungsfragen 2023 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Was setzt der Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB voraus?

Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer, der nach § 906 Abs. 2 S. 1 BGB eine wesentliche Immission i.S.v. § 906 Abs. 1 S. 1 BGB zu dulden hat, verschuldensunabhängig einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn die Einwirkung die ortsübliche Nutzung seines Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt. (RÜ 11/2023, S. 684)