RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 1. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Ist für die Gewährung einer Subvention eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich?

Nein! Der Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes als Ausprägung der Gesetzesbindung der Verwaltung aus Art. 20 Abs. 3 GG verlangt für Maßnahmen der Exekutive grds. eine gesetzliche Ermächtigung. Dies ist jedoch nicht i.S.e. Totalvorbehalts zu verstehen, sondern gilt nur für wesentliche Entscheidungen. Bei einer nicht grundrechtsrelevanten Zuwendung reicht als Legitimation für die Gewährung (das „Ob“) die haushaltsrechtliche Absicherung der Mittel aus. Die Voraussetzungen im Einzelnen (das „Wie“) können dagegen in verwaltungsinternen Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) geregelt werden. (RÜ 2/2024, S. 109)