RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 1. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Öffentliches Recht

Kann eine Person als Bauherrschaft baurechtlich verantwortlich sein, auch nachdem sie die Bauarbeiten eingestellt hat?

Ja! Bauherrschaft ist die Person, die auf eigene Verantwortung ein Bauvorhaben vorbereitet oder ausführt oder vorbereiten oder ausführen lässt. Enden die Maßnahmen, endet zwar auch die Eigenschaft als Bauherrschaft. Ob diese Person baurechtlich verantwortlich (Störer) ist, ist aber zum Zeitpunkt des Erlasses einer Bauordnungsverfügung zu beurteilen. Die Einstellung der Arbeiten ist irrelevant. (RÜ 3/2024, S. 175)