Gesellschaftsrecht 2024 Karteikarten
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15 Innengesellschaften

Was ist eine stille Gesellschaft? Welche Anforderungen bestehen an den Gesellschaftsvertrag?

  • Die stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB) ist eine Personengesellschaft, bei der sich jemand am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage, die an diesen übertragen wird, gegen einen Anteil am Gewinn beteiligt.
  • Die stille Gesellschaft ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht parteifähig (§ 50 Abs. 1 ZPO) und prozessfähig. Als reine Innengesellschaft führt die stille Gesellschaft keine eigene Firma und sie ist auch nicht im Handelsregister eingetragen (und deshalb „still“).
  • Der Gesellschaftsvertrag wird zwischen dem Inhaber des Handelsgeschäfts und dem stillen Gesellschafter geschlossen. Die gesetzliche Regelung der §§ 230 ff. HGB geht von einer Zwei-Personen-Gesellschaft aus. Beteiligen sich mehrere Personen als stille Gesellschafter am Handelsgeschäft eines anderen, entstehen grundsätzlich mehrere stille Gesellschaften. Es sind aber auch mehrgliedrige stille Gesellschaften, insbesondere Publikumsgesellschaften, möglich.
    • Da der Zweck der Gesellschaft in der Beteiligung an einem Handelsgewerbe liegt, muss der Geschäftsinhaber Kaufmann sein. Neben Einzelkaufleuten können dies Personen- oder Kapitalgesellschaften sein.
    • Stille Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen, aber auch Personengesellschaften werden. Auch BGB-Gesellschaften können sich als stille Gesellschafter an einem Handelsgeschäft beteiligen.