Verwaltungsrecht BT 1. Examen Karteikarten
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Baurecht, Übersichten

Übersicht: Gemeindliches Einvernehmen (§ 36 BauGB)

  • 1) Gemeinde ist nicht gleichzeitig auch Baugenehmigungsbehörde
    • (+) Andernfalls keine Schutzbedürftigkeit der Gemeinde (Telos).
  • 2) Anwendungsfall der §§ 31, 33, 34, 35 BauGB
    • (+) Gemeinde ist bei bereits bestehendem Bebauungsplan nicht schutzwürdig.
    • (+) Beteiligung der Gemeinde bereits an der Bauleitplanung (§ 10 I BauGB).
  • 3) Rechtsfolgen
    • a) Vorherige Zustimmung der Gemeinde ("Einvernehmen")
      • Beachte: Im Unterschied dazu ist das "Benehmen" nur ein ernsthafter Versuch der Einigung.
      • Beachte: Siehe eigene KK zu den prozessualen Konsequenzen.
    • b) Verweigerung nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen (§ 36 II 1 BauGB)
      • (+) Bauplanungsrechtlicher Verstoß der Behörde.
      • (+) Gemeinde will vorhandenes Ermessen anders ausüben.