Gesetzliche Schuldverhältnisse 1. Examen Karteikarten
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Probleme, Bereicherungsrecht

"P": In welchen Fallgruppen wird § 817 S. 2 BGB aus Billigkeitsgründen (§ 242 BGB) teleologisch reduziert?

  • 1) Abstrakte Fallgruppen
    • (+) Verbotsgesetz dient gerade Schutz des Leistenden.
    • (+) Verbotswidrig geschaffener Zustand verstößt gerade gegen Gesetz und durch Rückabwicklung wird rechtmäßiger Zustand wiederhergestellt.
  • 2) Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Schwarzarbeit (§§ 611, 612 BGB) 
    • (-) Neufassung des SchwArbG soll neues Unrechtsbewusstsein gegenüber Schwarzarbeit schaffen (Historisch-genetisch).
    • (-) Generalpräventive Wirkung (Telos).
    • (-) Risiko des Arbeiters (Wertung).
    • (-) Typisches Über- und Unterordnungsverhältnis nicht zwingend immer vorhanden (Wertung).
    • Daher BGH: (-)
  • 3) Legalisierung des missbilligten Verhältnisses
    • Kondiktionsausschluss würde zur Durchführung und damit faktischer Legalisierung führen.
    • (+) z.B. sittenwidriger Pachtvertrag.
  • 4) Sittenwidriger Geschäftsbesorgungsvertrag
    • (-) Geld, das Beauftragtem endgültig verbleiben soll.
    • (+) Geld, das Beauftragter lediglich weiterleiten sollte.
      • (+) Kein Vertrauen, dass Geld endgültig zur Verfügung stand.
      • (+) Dieser Teil des Geldes war nie Gegenstand der Leistung.
  • 5) Radarwarngerät
    • (-) Veräußerer zieht zwar Vorteile aus sittenwidrigem Erwerb, aber Erwerber steht sittenwidrigen Leistung näher (Wertung).
    • Daher BGH: (-)
  • 6) Schenkkreis (eigene KK)
    • (+) Keine Schutzwürdigkeit der Initiatoren und sonstigen Empfänger (Wertung & Telos).
    • Daher BGH: (+)