Familien- und Erbrecht 1. Examen Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 14.95 EUR





Erbrecht, Stellung des Erben

Prüfung der Erbeinsetzung

  • 1) Auslegung der testamentarischen Verfügung (§ 133 BGB)
    • Beachte: Nutzung des Worts "Erben" muss nicht zwingend mit Erbeinsetzung verbunden sein.
    • Entscheidend: Wollte Erblasser eine/mehrere Personen wirtschaftlich als Gesamtrechtsnachfolger, d.h. Herren des Nachlasses ausweisen?
  • 2) Indizien
    • (+) Typische Erbenpflichten (§§ 1967, 1968 BGB).
    • Beachte: § 2048 BGB bei Gegenständen (Erbeinsetzung mit Teilungsanordnung).
  • 3) Zweifelsregel des § 2087 BGB
    • Bei Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände im Zweifel keine Erbeinsetzung, sondern Zuwendung eines Vermächtnisses.