Kaufrecht 1. Examen Karteikarten
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Gefahrtragung

Übergang der Preisgefahr und Ansprüche gegen Dritte

  • 1) § 285 I BGB bei Untergang der Sache
    • (+) Abtretung der Ersatzansprüche des Verkäufers gegen den Dritten wegen des Untergangs der Sache.
  • 2) § 285 BGB analog bei Beschädigung der Sache
    • (+) Abtretung der Ersatzansprüche des Verkäufers gegen den Dritten wegen Beschädigung der Sache.
    • Direkte Anwendbarkeit?
      • (-) Sache bei Gefahrübergang mangelfrei, sodass keine Unmöglichkeit bzgl. Pflicht zur mangelfreien Lieferung (§ 433 I 2 BGB).
    • Vergleichbare Interessenlage?
      • (+) Wertungswiderspruch, Beschädigung anders zu behandeln als Zerstörung (Wertung).
      • (+) Beschädigung oder Zerstörung häufig zufällig (Wertung).
  • 3) P: Verkäufer hat keinen Schaden?
    • eA: Normative Berechnung des Schadens des Verkäufers
      • (+) Bei wertender Betrachtung geht interne Gefahrentlastung nach § 447 I BGB den Schädiger nichts an.
    • hM: Drittschadensliquidation
      • Beachte: Unerheblich, ob Schaden in der Person des Verkäufers geringer (entgangener Gewinn des Käufers).
  • 4) Sonderregelung der §§ 421 I 2, 425 HGB
    • (+) Eigener Anspruch des Empfängers/Käufers gegen den Frachtführer.
    • hM: (+) Absender/Verkäufer kann Schaden des Empfängers/Käufers im Wege der DSL geltend machen.