Kaufrecht 1. Examen Karteikarten
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Rückgriff des Verkäufers / Unternehmers (§§ 445a, 445b, 478 BGB), Probleme

P: Muss Lieferant nach § 445a I BGB Unternehmer i.S.d. § 14 I BGB sein?

  • (-) Legaldefinition des § 445a I BGB setzt das nicht voraus (Wortlaut).
  • (+) Redaktionsversehen des Gesetzgebers, da in den ins allgemeine Kaufrecht verschobenen Regelungen der §§ 445a, 445b BGB offenbar lediglich "Unternehmer" durch "Verkäufer" und "Verbraucher" durch "Käufer" ersetzt, ohne Rechtsfolgen zu bedenken (Historisch-genetisch).
  • (+) Widersprüchlich, wenn für den ersten Regress etwas anderes gälte als für die Folgeregresse nach §§ 445a III, 445b III, 478 III BGB, bei denen der Schuldner Unternehmer sein muss (Systematik).
  • Daher: Einschränkende Auslegung, Lieferant muss Unternehmer i.S.d. § 14 I BGB sein.