Verwaltungsrecht AT Karteikarten

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Probleme, Nebenbestimmungen (§ 36 VwVfG)

P: Abgrenzung von Bedingung und Auflage?

  • Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB analog).
  • (+) Bezeichnung der Behörde (Wortlaut).
  • (+) Soll die Wirksamkeit des Verwaltungsakts betroffen sein (Zweck)?
    • "Die Bedingung suspendiert, zwingt aber nicht."
      • (+) Wirksamkeit des VA hängt vom Eintritt der Bedingung ab.
    • "Die Auflage zwingt, suspendiert aber nicht."
      • (+) Wirksamkeit des VA besteht auch ohne Einhalten.
  • (+) Gewünschte Flexibilität, die nur bei der Auflage besteht.
  • (+) Rechtliche Zulässigkeit nur einer Art (Wertung).
  • (+) Auflage als milderes Mittel (Wertung).