RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Welchem Vertragstyp entspricht der Behandlungsvertrag?

Der Behandlungsvertrag ist i.d.R. eine Sonderform des Dienstvertrags. Das bedeutet, der Behandelnde schuldet dem Patienten keinen bestimmten Erfolg, sondern nur die medizinische Behandlung nach allgemein anerkannten fachlichen Standards (de lege artis). (RÜ 4/2024, S. 189)