RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 2. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Wie weit reicht die Neutralitätspflicht des Staates hinsichtlich der Religionsfreiheit?

Der Staat hat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten und darf sich nicht mit einer bestimmten Religionsgemeinschaft identifizieren. Der freiheitliche Staat des Grundgesetzes ist gekennzeichnet von Offenheit gegenüber der Vielfalt weltanschaulich-religiöser Überzeugungen und gründet dies auf ein Menschenbild, das von der Würde der Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung geprägt ist. Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist indessen nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung. Das schließt jedoch die Verwendung religiöser Symbole und eine Teilnahme des Staates und seiner Vertreter an religiösen Gebräuchen nicht schlechthin aus. (RÜ 6/2024, S. 349)