Schuldrecht AT Karteikarten

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Schuldübernahme (§§ 414 ff. BGB), Probleme

P: Dogmatische Begründung der Schuldübernahme nach § 415 BGB?

  • Relevant für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 II BGB).
  • TdL: Angebotstheorie
    • Mitteilung des Vertragsschlusses als Angebot des Übernehmenden, welches der Gläubiger annimmt.
    • (+) Es kann keine Rolle spielen, ob Vorgehen nach § 414 oder § 415 BGB erfolgt (Wertung).
    • (-) Gleichstellung mit § 414 BGB und damit Bedeutungslosigkeit des § 415 BGB (Systematik).
    • (-) Wortlaut des § 415 BGB und amtliche Überschrift (Wortlaut).
  • Daher hM: Verfügungstheorie
    • Schuldner und Übernehmer verfügen als Nichtberechtigte, sodass Genehmigungserfordernis des Gläubigers (§ 185 II BGB).