Verwaltungsprozessrecht 1. Examen Karteikarten
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Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

Leistungsverwaltung i.R.d. § 40 I 1 VwGO

  • 1) Zugang und Benutzung öffentlicher Einrichtungen
    • Anwendung der Zwei-Stufen-Theorie.
    • a) Erste Stufe ("Ob" der Benutzung: Grundverhältnis)
      • Immer öffentlich-rechtlicher Natur.
      • (+) Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 I GG).
    • b) Zweite Stufe ("Wie" der Benutzung: Abwicklungsverhältnis)
      • Wahlrecht der Verwaltung.
      • "P": Kriterien für öffentlich-rechtliches Handeln?
        • Grundsätzlich besteht eine Vermutung für öffentlich-rechtliche Ausgestaltung.
        • (+) Benutzungssatzung statt Benutzungsbedingungen.
        • (+) Benutzungsgebühren statt Benutzungsentgelt.
  • 2) Subventionsvergabe
    • Anwendung der Zwei-Stufen-Theorie.
    • Ausnahme: Verlorene Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen (z.B. Stipendien), da dort keine zweite Stufe existiert – immer öffentlich-rechtlicher Natur, ohne dass die Zwei-Stufen-Theorie zur Anwendung kommt.
    • a) Erste Stufe ("Ob" der Gewährung: Grundverhältnis)
      • Immer öffentlich-rechtlicher Natur.
    • b) Zweite Stufe ("Wie" der Gewährung: Abwicklungsverhältnis)
      • Wahlrecht der Verwaltung.