Definitionen Zivilrecht 1. Examen Karteikarten
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BGB

Definition "Verrichtungsgehilfe" (§ 831 I 1 BGB)

  • Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interessenkreis tätig wird und dabei dessen Weisungen unterworfen ist.