Definitionen Zivilrecht 1. Examen Karteikarten
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BGB

Definition "Sonstige Rechte" (§ 823 I BGB)

  • Alle Rechte, die Eigentum und anderen aufgeführten Rechten qualitativ entsprechen, d.h. absolute Rechte, die ggü. jedermann wirken und denen eine Nutzungs- und Ausschließungsfunktion (§ 903 S. 1 BGBzukommt.