Schuldrecht BT Karteikarten

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Leihe (§§ 598 ff. BGB), Probleme

P: Greift das Haftungsprivileg des § 599 BGB auch bzgl. des Integritätsinteresses?

  • hM: (+)
  • (-) Interessenwertung passt nur auf Leistungspflichten, nicht aber auf die Verletzung von Schutzpflichten (Wertung).
  • (+) Schutzwürdigkeit des altruistisch Handelnden besonders hoch, da die Höhe der Schäden an sonstigen Rechtsgütern nur schwer kalkulierbar (Telos).
  • (+) Muss auch für konkurrierende deliktische Ansprüche gelten, da Haftungsprivilegierung sonst weitgehend entwertet wäre (Telos).
  • Beachte: Schutzpflichtverletzung muss jedoch einen Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand aufweisen.