Staatsorganisationsrecht 1. Examen Karteikarten
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Abstrakte Normenkontrolle, Probleme

P: Auswirkung eines unionsrechtlichen Hintergrunds des Antragsgegenstands i.R.d. abstrakten Normenkontrolle?

  • Ob ein tauglicher Antragsgegenstand vorliegt, hängt davon ab, ob ein Umsetzungsspielraum des deutschen Gesetzgebers bestand.
  • (-) Volldeterminiertes Unionsrecht, da Verwerfungskompetenz und Ungültigkeitserklärung allein EuGH obliegen.
  • (+) Kontrolle des deutschen Umsetzungsaktes bei Umsetzungsspielraum und/oder überschießende Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben, da originär nationales Recht.