Grundrechte 1. Examen Karteikarten
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Gleichheitsrechte (Art. 3 GG)

Merkmale der speziellen Gleichheitssätze (Art. 3 III 1, 2 GG)

  • 1) Geschlecht
    • Merkmal, das nur Frauen oder nur Männer treffen kann.
    • (+) Schwangerschaft.
    • Beachte: Merkmale müssen zwar nicht von allen Frauen/Männern erfüllt werden, aber können jeweils nur eine Gruppe betreffen.
    • P: Behandlung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Partnerschaften?
      • hM: (-)
      • (+) Behandlung der Geschlechterbeziehungen bleibt am Geschlechtsmerkmal ausgerichtet.
      • (-) Gleichbehandlung von Männern und Frauen, sexuelle Orientierung maßgeblich berührt.
    • P: Drittes Geschlecht?
      • (+) Wortlaut "Geschlecht" allgemein, was auch Geschlecht jenseits von Mann und Frau sein kann (Wortlaut).
      • (+) Schutz Angehöriger strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligung (Telos).
      • (+) Gefahr bei Menschen, deren geschlechtliche Identität weder Mann noch Frau ist, in überwiegend nach diesem Geschlechtsmuster agierenden Gesellschaft besonders hoch (Wertung).
      • (+) Kein Widerspruch zum Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 II GG, da dieses eigenständige Bedeutung hat (Systematik).
  • 2) Politische Anschauung
    • Überzeugungen zu staatlichen oder gesellschaftlichen Fragen.
    • Beachte: Begrenzung auf das "Haben" einer politischen Anschauung.
      • (+) Äußerung und Betätigung einer Anschauung unterfällt Schutz der Freiheitsrechte.
  • 3) Abstammung, Heimat und Herkunft
    • Wechselseitige Überschneidung und Ergänzung.
    • a) Abstammung
      • Vornehmlich natürliche biologische Beziehung eines Menschen zu seinen Vorfahren.
    • b) Heimat
      • Örtliche Beziehung zur Umwelt bzw. einem geographisch begrenzten, mitprägenden Raum (Ort, Landschaft).
    • c) Herkunft
      • Sozial-standesmäßige Verwurzelung.
  • 4) Sprache
    • (+) Muttersprache.
    • (+) Diskriminierungen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse.
  • 5) Rasse
    • Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit tatsächlich oder vermeintlich vererbbaren Merkmalen.
  • 6) Glaube und religiöse Anschauung
    • Schutzbereich des Art. 4 GG.
  • 7) Behinderung (Art. 3 III 2 GG)
    • Jede nicht nur vorübergehende Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen des Menschen.