Grundrechte 1. Examen Karteikarten
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Weitere Grundrechte, Probleme

P: Wie ist der Begriff "Entziehung" i.R.d. Art. 16 I 1 GG zu verstehen?

  • BVerfG: Funktionale Betrachtung
    • Entziehung ist jede Verlustzufügung, die die Funktion der Staatsangehörigkeit als verlässliche Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit beeinträchtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Betroffene den Entzug nicht auf zumutbare Weise beeinflussen kann.
    • (-) Bei erschlichenen Staatsangehörigkeiten.
  • aA: Einzelaktstheorie
    • Entziehung, wenn durch einseitigen Einzelakt erfolgt.
    • (+) Praktikabilitätserwägungen: Rechtssicherheit, da auf ein rein formales Kriterium abgestellt wird (Telos).
    • (-) Auch Gesetze können als Mittel zur Abgrenzung genutzt werden (Telos).
    • (-) Art. 116 II GG spricht von Entziehung aus politischen, rassistischen und religiösen Gründen (Fälle, in denen die Staatsangehörigkeit durch eine Norm selbst aufgehoben wird) (Systematik).