Erbrecht 2025 Karteikarten
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11 Die Verteilung des Nachlasses und die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten

Dem Vermächtnisnehmer steht gegen den Beschwerten mit dem Erbfall...?

  • ... ein Anspruch auf Herausgabe des vermachten Gegenstandes aus § 985 BGB zu.
  • ... ein schuldrechtlicher Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses zu.
Der Vermächtnisnehmer wird mit dem Erbfall nicht Eigentümer der vermachten Gegenstände. Ihm steht (nur) ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den (oder die) Beschwerten (vgl. §§ 2147, 2148 BGB) zu. Dieser Anspruch unterliegt den allgemeinen Regeln des Schuldrechts, soweit nicht die besonderen Vorschriften der §§ 2147 ff. BGB eingreifen.