Erbrecht 2025 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 5.99 EUR





11 Die Verteilung des Nachlasses und die Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten

Welche Auswirkungen hat es auf die Vermächtnisanordnung, wenn der vermachte Gegenstand noch zu Lebzeiten des Erblassers zerstört wurde?

  • In einem solchen Fall liegt für den Beschwerten ein Fall ursprünglicher objektiver Unmöglichkeit vor. Es tritt dann die Unwirksamkeit des Vermächtnisses ein.

  • In einem solchen Fall wandelt sich das Vermächtnis in ein Verschaffungsvermächtnis i.S.d. §§ 2169 Abs. 1, 2170 BGB um, sodass der Beschwerte dem Vermächtnisnehmer einen vergleichbaren Gegenstand beschaffen muss.

  • Die entsprechende Regelung findet sich in § 2171 Abs. 1 BGB
  • Falls wegen der Zerstörung des Vermächtnisgegenstands dem Erblasser ein Ersatzanspruch zustand, gilt dieser im Zweifel nach § 2169 Abs. 3 BGB als vermacht.