Erbrecht 2025 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 5.99 EUR





Ist der Verweis in § 2287 auf das Bereicherungsrecht ein Rechtsgrund- oder ein Rechtsfolgenverweis?

Es handelt sich unstreitig um eine Rechtsfolgenverweisung, da § 2287 eine Schenkung voraussetzt und daher immer ein Rechtsgrund i.S.d. § 812 gegeben wäre.