Strafrecht BT 1. Examen Karteikarten
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Straftaten gg. die persönliche Freiheit (§§ 239 ff. StGB)

Konkurrenzen des § 239a StGB zu anderen Vorschriften

  • 1) (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
    • Tateinheit.
    • (+) Klarstellung, ob es zu versuchter oder vollendeter Erpressung gekommen ist.
    • Klausur: Zuerst §§ 253, 255 StGB prüfen.
  • 2) Geiselnahme (§ 239b StGB)
    • Abhängig von den Zielen des Täters.
    • a) Andere Ziele neben Bereicherung
      • Tateinheit.
    • b) Keine anderen Ziele neben Bereicherung
      • § 239b tritt zurück.