BGB AT 1. Examen Karteikarten
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Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB), Probleme

"P": Erfasst § 107 BGB auch rechtlich neutrale Geschäfte?

  • Geschäfte, die Minderjährigem weder rechtlichen Vorteil noch rechtlichen Nachteil bringen, weil sie z.B. für und gegen einen Dritten wirken.
  • (-) Rechtsgedanke des § 165 BGB (Systematik).
  • (-) Fehlende Schutzbedürftigkeit des Minderjährigen (Telos).
  • Daher hM: (-)
    • Teleologische Reduktion des § 107 BGB, Minderjähriger kann rechtliche neutrale Willenserklärungen wirksam abgeben.