Testkartensatz 1. Examen | Examen mit Sandro Karteikarten
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Probleme, Antrag nach § 80 V 1 VwGO

P: Antragsgegner, wenn erst Widerspruchsbehörde AOsofVz verfügt?

  • hM: Ausgangsbehörde (§ 78 I VwGO analog)
  • Sofortige Vollziehung des Ausgangsbescheids entscheidende Frage.
  • (+) Rechtsgedanke des § 79 I Nr. 1 VwGO, wonach bei gerichtlichem Rechtsschutz Ausgangsbehörde für Maßnahmen der Widerspruchsbehörde einzustehen hat (Telos).
  • (+) Akzessorischer Charakter des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zum HauptsacheVf (Telos).
  • (-) Sofortige Vollziehung an sich und nicht Rechtmäßigkeit des VA entscheidende Frage, daher Widerspruchsbehörde (Telos).
  • Klausur: Kann dahinstehen, wenn - wie in HH - Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind und - ebenfalls wie in HH - das Rechtsträger- und nicht das Behördenprinzip gilt und somit stets die FHH richtige Klagegegnerin ist.