Testkartensatz 1. Examen | Examen mit Sandro Karteikarten
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Probleme, Antrag nach § 80 V 1 VwGO

P: Vorherige Erhebung eines die aufschiebende Wirkung herstellenden Rechtsbehelfs für RSB i.R.d. § 80 V 1 VwGO erforderlich?

  • 1) Anfechtungsklage
    • (+) Erhebung der Klage zumutbar, insb. Klage ohne Begründung möglich (vgl. § 82 VwGO) und Kostenrisiko überschaubar, bei Rücknahme vor mündlicher Verhandlung nur einfache Gerichtsgebühr.
    • (-) Eindeutiger Wortlaut des § 80 V 2 VwGO (Wortlaut).
  • 2) Widerspruch
    • (+) Suspensiveffekt kann begriffslogisch nur angeordnet werden, wenn er überhaupt bestand (Logik).
    • (-) Andernfalls Widerspruch zum Zweck der Rechtsbehelfsfristen der §§ 70, 74 VwGO - Überlegungs- und Vorbereitungszeit -, da Betroffener keine einmonatige Bedenkzeit hätte, sondern sofort einen Rechtsbehelf einlegen müsste (Telos).
    • (-) Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt Möglichkeit vorläufigen Rechtsschutzes ohne Widerspruch und Anfechtungsklage (Art. 19 IV GG).