Definitionen Zivilrecht 2025 Karteikarten
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Schuldrecht AT

Treu und Glauben [§ 242]

Herrschende sozialethische Vorstellung von Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen anderer, Redlichkeit und Loyalität, die zugleich als Rechtsprinzip der Rechtsausübung und -auslegung Schranken setzt und rechtliche Verhaltensanforderungen postuliert. Wirkt in der gesamten Rechtsordnung.

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