Europarecht 2025 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 5.99 EUR





05 - Rechtsquellen des Unionsrechts

Welche Folgen treten ein, wenn ein Mitgliedstaat Richtlinien nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß umsetzt?

Kommen die Mitgliedstaaten ihrer Pflicht zur Herstellung eines richtlinienkonformen Rechtszustandes nicht nach, kann
  • ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Mitgliedstaat eingeleitet werden, dass zur Verhängung eines Zwangsgeldes gegen den Mitgliedstaat führen kann,
  • die Richtlinie kann ausnahmsweise (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen) unmittelbare Wirkung entfalten,
  • der Staat verpflichtet werden, Schadensersatz für durch die fehlende Umsetzung entstandene Schäden zu leisten (ungeschriebene Staatshaftung).