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05 - Rechtsquellen des Unionsrechts

In welchem Rangverhältnis stehen primäres und sekundäres Unionsrecht zueinander?

Da das primäre Unionsrecht den Ursprung des sekundären Unionsrechts markiert, steht das primäre Unionsrecht im Rang über dem sekundären Unionsrecht. Deshalb ist das Primärrecht Prüfungs- und Geltungsmaßstab für die Rechtmäßigkeit des Sekundärrechts sowie Maßstab seiner Auslegung. Innerhalb des primären und sekundären Unionsrechts herrscht hingegen Gleichrangigkeit.