Welche Mängel treten typischerweise bei der Zustellung im Sinne des § 345 I 3 StPO auf?

VSS: wirksame Zustellung
  • Anordnung, § 36 StPO
    • Fehlt oder defizitär (zB nur Zustellung an einen von zwei Verteidigern)
  • Mängel im Zustellungsverfahren, § 37 StPO
  • 145a StPO
    • An Pflichtverteidiger darf immer zugestellt werden, an den Wahlverteidiger nur, wenn Vollmacht übermittelt wurde
    • 145a III StPO: Mitteilungspflicht

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