Schuldrecht BT 4 (Unerlaubte Handlungen, Schadensrecht) 2025 Karteikarten
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01 - Der Grundtatbestand, § 823 Abs. 1

Warum verlangt die Rspr. einen betriebsbezogenen Eingriff?

Durch die Anerkennung des Gewerbebetriebs als deliktisch geschützte Rechtsposition wird der Gewerbetreibende gegenüber anderen Personen privilegiert: Dieses Privileg des besonderen deliktsrechtlichen Schutzes soll dem Gewerbetreibenden nur dann zugute kommen, wenn er auch wirklich als Gewerbetreibender und nicht zufällig betroffen ist.