Arbeitsrecht 2025 Karteikarten
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01 - Allgemeine Lehren

Lässt sich das Arbeitsrecht eindeutig einem Rechtsgebiet zuordnen?

  • Arbeitsrecht ist ausschließlich Privatrecht.

  • Arbeitsrecht ist ausschließlich öffentliches Recht.

  • Weder noch: Es gibt arbeitsrechtliche Regelungen aus beiden Rechtsgebieten.

Das Arbeitsrecht lässt sich nicht eindeutig einem Rechtsgebiet zuordnen. Zwar lässt es sich in weiten Teilen dem Privatrecht zuordnen (insb. das gesamte Arbeitsvertragsrecht), jedoch existieren zahlreiche öffentlich-rechtliche Regelungen (z.B. ArbeitsschutzG, ArbeitszeitG). Nach der wohl h.M. ist das Arbeitsrecht – ähnlich dem Handels- und Gesellschaftsrecht – insgesamt ein besonderer Teil des Privatrechts.

Praktische Probleme bereitet die genaue dogmatische Einordnung jedoch nicht, da § 2 ArbGG eine eindeutige Rechtswegzuweisung enthält.