Arbeitsrecht 2025 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 6.99 EUR





04 - Überblick über das kollektive Arbeitsrecht

Welche Rechtsfolgen hat eine Aussperrung?

  • Nur eine faktische Wirkung: Der AN darf den Betrieb nicht mehr betreten.

  • Auch eine rechtliche Wirkung: Die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis werden für die Zeit der Aussperrung suspendiert.

  1. Die rechtmäßige Aussperrung hat grds. nur eine Suspendierung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis zur Folge: Es entfällt die Vergütungspflicht des AG.
  2. Bei einer rechtswidrigen Aussperrung stehen dem AN Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB und ein einklagbarer Beschäftigungsanspruch zu. Den Gewerkschaften steht ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB (Eingriff in das Recht zur koalitionsmäßigen Betätigung) zu. Daneben können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und (tarif- oder arbeits-)vertragliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 281, 283 BGB bestehen.
  3. Ob die Fernwirkungen einer rechtswidrigen Aussperrung wegen Veranlassung durch den AG zu tragen sind, ist umstritten.