Grundrechte 2025 Karteikarten
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01 - Stellung und Funktion der Grundrechte

Ist bei der Auslegung des GG die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu beachten?

Obwohl die EMRK wegen Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG nur im Rang eines einfachen Bundesgesetzes steht, ist sie als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte aus dem GG heranzuziehen. Dies folgt aus dem durch Art. 1 Abs. 2 GG besonders verbürgten Schutz eines Kernbestandes an internationalen Menschenrechten i.V.m. Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG.