Grundrechte 2025 Karteikarten
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25 - Die Justizgrundrechte

Welche Maßnahmen fallen unter den Begriff Akt der "öffentlichen Gewalt" nach Art. 19 Abs. 4 GG?

  • Tätigkeit von Beliehenen
  • privatrechtliche Maßnahmen im Verwaltungsprivatrecht
  • formelle Gesetzgebung
  • materielle Gesetzgebung (Rechtsverordnungen und Satzungen)
  • Akte der Judikative
 
Akte der formellen Gesetzgebung fallen nach h.M. nicht unter den Begriff der öffentlichen Gewalt, da der Rechtsweg gegen Gesetze abschließend und sehr begrenzt nur über Art. 94 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4a GG und Art. 100 Abs. 1 GG eröffnet ist.
 
Akte der Judikative fallen nach h.M. ebenfalls nicht unter den Begriff, da Art. 19 Abs. 4 GG Schutz durch, aber nicht gegen den Richter gewährt.