Grundrechte 2025 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 6.99 EUR





20 - Eigentum, Art. 14 GG

Wann ist eine Enteignung verfassungsrechtlich gerechtfertigt?

Eine Enteignung kann gemäß Art. 14 Abs. 3 GG entweder "durch Gesetz" (Legalenteignung) oder aufgrund Gesetzes (Administrativenteignung) erfolgen. Eine Enteignung setzt in jedem Fall ein "Gesetz im formellen Sinne", also ein Parlamentsgesetz voraus. Dabei muss in dem Gesetz auch Art und Ausmaß einer Entschädigung geregelt sein (Junktimklausel). Die Enteignung ist gemäß Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG zudem nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Daneben muss selbstverständlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein.