Rewe - Teil 1      

Erläutern Sie das Wirtschaftsjahr im Steuerrecht?

Gewerbetreibende

  1. Prüfen §240(2) s. 2 HGB Geschäftsjahr. Kaufmann nur wenn in HR eingetragen , dann abw. Wj möglich
  2. Prüfen §4a(1) Nr. 2 EStG Umstellung Wj auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum - Zustimmung FA notwendig
  • Bei Betriebseroffnung kann ich ohne Zustimmung FA einen vom KJ abw. Zeitraum wählen, da keine Umstellung
  • eine Umstellung vom KJ abw. Zeitaraum auf Wj - ohne Zustimmung FA möglich
  • §4a (2) Nr. 2 Gewinn der Gewerbetreibenden zu versteuern im dem KJ bezogen, im dem das Wj endet

Hinweis: HR spricht man vom Geschäftsjahr 

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